September 7, 2026

Wie viel Geld gibt es für eingespeisten Strom?

Für eingespeisten Solarstrom gibt es keinen einheitlichen Betrag, der für alle Anlagen gilt. Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wann die PV-Anlage in Betrieb geht, wie groß sie ist und ob Sie nur Überschüsse oder den gesamten Strom einspeisen. Für die Planung zählt deshalb nicht irgendein Durchschnittswert, sondern der Vergütungssatz, der genau zu Ihrer Anlage und Ihrem Startdatum passt.

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Wovon die Vergütung beim Strom einspeisen abhängt

Die Einspeisevergütung ist vor allem eine Kombination aus Gesetz, Technik und Ihrer Nutzungsweise im Haus. Am wichtigsten sind vier Punkte: die Anlagenleistung, das Datum der Inbetriebnahme, die gewählte Einspeiseart und die technische Einbindung.

Größe der PV Anlage

Die Größe der PV-Anlage beeinflusst den Vergütungssatz, weil die EEG-Sätze nach Leistungsbereichen gestaffelt sind. Kleine Dachanlagen werden in den unteren Segmenten meist anders behandelt als größere Anlagen. Bei typischen Einfamilienhäusern liegt die Leistung häufig ungefähr zwischen 5 und 15 kWp, aber entscheidend ist immer die tatsächlich installierte Leistung laut Anmeldung.

Für neue Anlagen, die nach den bereitgestellten Werten zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen, werden bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung 7,78 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung 12,34 Cent pro kWh genannt. Bei größeren Anlagen kann nicht einfach ein einziger Satz auf alles angewendet werden, weil die Vergütung je nach Leistungsabschnitt anders ausfallen kann.

Datum der Inbetriebnahme

Der Vergütungssatz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und gilt dann grundsätzlich für die Förderlaufzeit. Nicht die Bestellung, nicht die Montage auf dem Dach und auch nicht der unterschriebene Vertrag sind dafür der entscheidende Punkt, sondern die offizielle Inbetriebnahme.

  • Vor einem Degressionswechsel: Verzögerungen können einen niedrigeren Satz bedeuten.
  • Bei voller Auftragslage: Netzbetreiber, Zählerwechsel und Dokumentation früh nachhalten.
  • Bei mehreren Unterlagen: Inbetriebnahmedatum überall gleich eintragen lassen.

Überschuss oder Volleinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz abgegeben. Die Volleinspeisung hat meist einen höheren Vergütungssatz, aber dafür fehlt der Vorteil, teuren Haushaltsstrom direkt zu ersetzen.

SituationMeist naheliegender AnsatzWorauf achten?
Familie mit Tagesverbrauch, Wärmepumpe oder E-AutoÜberschusseinspeisungEigenverbrauch bringt oft den größten finanziellen Hebel.
Großes Dach, aber sehr niedriger Strombedarf im GebäudeVolleinspeisung prüfenDer höhere Vergütungssatz kann wichtiger sein als Eigenverbrauch.
Kleine Anlage auf einem normalen WohnhausMeist ÜberschusseinspeisungVerbrauchsprofil und Speicher nicht nur nach Gefühl bewerten.

Technische Ausstattung der Anlage

Die Technik entscheidet nicht nur darüber, ob die Anlage läuft, sondern auch, ob Einspeisemengen sauber gemessen und abgerechnet werden können. Ein passendes Messkonzept, ein geeigneter Zähler und je nach Anlage Vorgaben zur Steuerbarkeit gehören deshalb von Anfang an zur Wirtschaftlichkeitsplanung.

Was Betreiber für die Vergütung tun müssen

Die Vergütung kommt nicht automatisch nur deshalb, weil Strom ins Netz fließt. Betreiber müssen dafür sorgen, dass Netzanschluss, Registrierung, Messung und Abrechnung korrekt vorbereitet sind. Vieles erledigt der Fachbetrieb, aber die Nachweise sollten trotzdem beim Betreiber vollständig vorliegen.

Netzanschluss klären

Ohne geklärten Netzanschluss gibt es keine saubere Einspeisung. Der Netzbetreiber prüft, ob die Anlage angeschlossen werden kann, welche Zählertechnik nötig ist und ob technische Vorgaben für Schutz oder Steuerung gelten.

Anlage im MaStR registrieren

Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht. Ohne korrekte Anmeldung kann die Vergütung ausgesetzt oder gekürzt werden, auch wenn die Anlage technisch einwandfrei Strom liefert.

  • Leistung prüfen: kWp-Wert aus den Anlagenunterlagen übernehmen.
  • Datum abgleichen: Inbetriebnahme muss zu Netzbetreiber-Unterlagen passen.
  • Bestätigung sichern: Registrierungsnachweis abspeichern und ablegen.

Zähler und Messkonzept prüfen

Für normale Überschusseinspeisung ist in der Regel ein Zwei-Wege-Zähler nötig, der Netzbezug und Einspeisung getrennt erfasst. Bei Volleinspeisung, Speicher oder mehreren Erzeugern kann das Messkonzept anspruchsvoller werden.

Einspeiseart korrekt angeben

Die Entscheidung zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung muss korrekt an den Netzbetreiber gemeldet werden. Sie wirkt sich direkt auf Vergütung, Messung und Abrechnung aus.

Abrechnung mit Netzbetreiber klären

Die Auszahlung läuft meist über den zuständigen Netzbetreiber, häufig mit monatlichen Abschlägen und einer späteren Jahresabrechnung. Grundlage sind die gemessenen Einspeisemengen und die korrekt hinterlegten Anlagendaten.

  • Abschläge kontrollieren: Passen sie grob zur erwarteten Einspeisung?
  • Zählerstände dokumentieren: Fotos oder Portalwerte regelmäßig sichern.
  • Unterlagen bündeln: Netzanschluss, MaStR, Inbetriebnahme und Abrechnungen zusammen ablegen.

Neue Regeln und Änderungen richtig einordnen

Neue Regeln ändern nicht das Grundprinzip: Für eingespeisten Strom gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung. Sie machen aber die Planung genauer, weil Startdatum, Marktpreise und technische Steuerbarkeit stärker ins Gewicht fallen.

Halbjährliche Degression

Seit Februar 2024 sinken die Fördersätze für neue Anlagen nach den vorliegenden Informationen alle sechs Monate um 1 Prozent. Das betrifft neue Inbetriebnahmen, nicht bereits gesicherte Vergütungssätze.

Negative Strompreise

Bei neuen Anlagen kann es nach den genannten Regeln Zeiten geben, in denen bei negativen Strombörsenpreisen keine Vergütung für eingespeisten Strom gezahlt wird. Solche Phasen entstehen typischerweise, wenn sehr viel Strom im Netz ist und die Nachfrage niedrig bleibt.

Smart Meter und Steuerbarkeit

Smart Meter und Steuerbarkeit werden wichtiger, weil Netzbetreiber Einspeisung besser erfassen und in bestimmten Situationen begrenzen können müssen. Welche Ausstattung nötig ist, hängt von Anlagengröße, Zeitpunkt und technischer Konstellation ab.

In den bereitgestellten Informationen wird eine mögliche Begrenzung auf 60 Prozent der Anlagennennleistung genannt, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Da solche Vorgaben von Details abhängen können, sollte der Fachbetrieb vor der Installation konkret sagen, welche Lösung vorgesehen ist und welche Folgen sie für Einspeisung und Erweiterungen hat.

Neue Regeln und Änderungen richtig einordnen

Was nach 20 Jahren Vergütung passiert

Nach dem Ende der festen EEG-Vergütung ist die PV-Anlage nicht automatisch wertlos. Viele Anlagen können weiter Strom erzeugen, nur die wirtschaftliche Logik ändert sich: weniger garantierte Einspeiseerlöse, dafür mehr Bedeutung für Eigenverbrauch, niedrige Betriebskosten und mögliche Modernisierung.

Ende der festen EEG Vergütung

Die feste EEG-Vergütung endet nach 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Danach gilt der ursprünglich garantierte Satz nicht mehr, die Anlage fällt in den Post-EEG-Bereich.

Nach den vorliegenden Informationen kann eingespeister Strom für ausgeförderte Anlagen weiterhin über Anschlussregelungen vergütet werden, etwa auf Basis des Jahresmarktwerts Solar abzüglich einer Pauschale. Diese Erlöse sind meist niedriger als die frühere Förderung, können aber bei einer abgeschriebenen Anlage trotzdem sinnvoll sein.

Weiterbetrieb der PV Anlage

Wenn Module, Verkabelung, Wechselrichter und Schutztechnik in Ordnung sind, spricht oft viel für den Weiterbetrieb. Der große Vorteil: Die Hauptinvestition ist meist längst bezahlt, sodass jede selbst genutzte Kilowattstunde wirtschaftlich interessant bleibt.

  • Technik prüfen lassen: besonders Wechselrichter, Kabel und Schutzkomponenten.
  • Kosten realistisch rechnen: Wartung, Zähler, Versicherung und mögliche Reparaturen berücksichtigen.
  • Ertrag beobachten: deutliche Leistungseinbrüche nicht einfach hinnehmen.

Eigenverbrauch ausbauen

Nach 20 Jahren wird Eigenverbrauch meist noch wichtiger, weil die Einspeiseerlöse sinken. Wer tagsüber Strom nutzen kann, profitiert stärker als jemand, der fast alles ungenutzt ins Netz abgibt.

Marktwert oder Direktvermarktung prüfen

Für kleine private Anlagen ist eine einfache Vergütung nach Anschlussregelung oft die bequemere Lösung. Die Direktvermarktung kann eher bei größeren Anlagen interessant werden, weil dafür Technik, Dienstleistergebühren und Marktpreisrisiken eine größere Rolle spielen.

Repowering als Option

Repowering lohnt sich vor allem dann, wenn die alte Anlage technisch schwächelt, das Dach ohnehin saniert wird oder der Strombedarf im Haus stark gestiegen ist. Moderne Module können auf derselben Fläche oft mehr Leistung bringen, aber sie bedeuten auch eine neue Investition.

Fazit

Bei der strom einspeisen vergütung lohnt sich zuerst der Blick auf die wenigen Punkte, die wirklich Geld entscheiden: Inbetriebnahmedatum, Anlagengröße, Einspeiseart und saubere Anmeldung. Für viele Haushalte bleibt Überschusseinspeisung mit hohem Eigenverbrauch die robusteste Lösung, während Volleinspeisung vor allem bei wenig Eigenbedarf und guter Dachfläche geprüft werden sollte. Wer Netzanschluss, MaStR, Messkonzept und Abrechnung früh klärt, vermeidet die typischen Fehler und kann die Anlage auch nach 20 Jahren noch sinnvoll weiterdenken.

FAQS

Was bekommt man für 1 kWh Strom einspeisen

Das hängt vom gültigen EEG-Satz Ihrer Anlage ab. Nach den bereitgestellten Werten liegen neue Anlagen zwischen Februar und Juli 2026 bis 10 kWp bei 7,78 Cent pro kWh für Überschusseinspeisung und 12,34 Cent pro kWh für Volleinspeisung; maßgeblich bleibt aber immer das konkrete Inbetriebnahmedatum.

Wie und wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt

Meist zahlt der Netzbetreiber monatliche Abschläge und erstellt später eine Jahresabrechnung anhand der gemessenen Einspeisemenge. Wenn die erste Zahlung ausbleibt, sollten Betreiber zuerst MaStR-Registrierung, Zählerdaten und die beim Netzbetreiber hinterlegte Einspeiseart prüfen.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft

Eine pauschale Abschaffung für bestehende Anlagen lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten. Für neue Anlagen können sich Regeln ändern, aber bereits gesicherte Vergütungssätze genießen in der Regel Bestandsschutz für die zugesagte Laufzeit.